Beitragvon Alke » 27 Okt 2010 16:22:58
Hallo,
jetzt muss ich schon mal genau fragen:
was hast du an Vorerkrankungen etc angegeben? Hast du den Beleg dafür bei deinen Unterlagen? Das wäre wichtig.
Nun ist es so: Zöliakie ist eine andere Erkrankung, die dann in deinem Vertrag nicht vorkommt und das könnte dir im Falle einer entsprechenden nötigen Behandlung zum Verhängnis werden. Schon wegen viel weniger gravierenden Unstimmigkeiten haben Mandanten von uns die Kündigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung von ihrer Versicherung erhalten.
Und dagegen vorgehen kann man nur, wenn man alles selber schwarz auf weiss vor sich liegen hat und dann kostet es Zeit und Nerven - und Geld.
Ich würde das dringend klären und zwar schriftlich und nachweisbar. Damit nicht am Ende du den kürzeren ziehst.
Hast du nur den Zuschlag oder hast du im Vertrag auch Ausschlüsse?
Ganz liebe Grüße
Alke
Die DZG Gesprächsgruppe Kinder in PLZ 90/91: http://zoeli-kids-nbg.blogspot.de/
Warum muss der Mensch seine Lebensmittel so lange panschen und "optimieren" bis alle davon krank werden?